Bezirksfeuerwehrkommando Villach-Land

Abschnittsleistungsbewerbe und Bezirkswertung 2019

Im Rahmen der Bezirkswertung 2019 werden folgende Abschnittsleistungsbewerbe durch geführt:

13.07.2019: ALB in Draschitz-Dreulach


20.07.2019: ALB in Labientschach, durchführend die FF St. Georgen/Gail


27.07.2019: ALB in Kellerberg, durchführend die FF Töplitsch


10.08.2019: ALB Villach Stadt, durchführend die HFW Villach

Trainingsplan HFW Villach

 
Es gelten folgende allgemeine Teilnahmebedingungen:

Abschnittsleistungsbewerbe 2019 Villach/Land und Villach/Stadt – Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Die Abschnittsleistungsbewerbe sind nach den aktuellen Durchführungsbestimmungen des KLFV auszutragen. Bewerb Bronze A ohne Staffellauf. Es darf besonders auf die Einhaltung der Punkte 2.4 (Bewerbsgeräte) und 2.6 (Persönliche Bekleidung und Ausrüstung) sowie 4.1 (Bewerbsbahn für den Löschangriff) hingewiesen werden.
2. Es gelangen vier Bewerbe zur Austragung, wobei für die Bezirkswertung ein Streichresultat herangezogen wird.
3. Für die organisatorische Durchführung der Abschnittsleistungsbewerbe einschließlich des Ordnerdienstes ist der Abschnittsfeuerwehrkommandant bzw. der Bewerbsleiter im Einvernehmen mit der veranstaltenden Feuerwehr verantwortlich.
4. Jede Feuerwehr kann mit mehreren Gruppen am Bewerb teilnehmen, jedoch darf ein Feuerwehrmitglied pro Bewerb nur einmal antreten.
5. Für die Zulassung zum Bewerb ist von den Bewerbsteilnehmern die Feuerwehrcard vorzulegen. Die Abgabe einer Teilnehmerliste ist nicht erforderlich.
6. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Gruppen die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig anzumelden, und dass ein Zeitplan mit den genauen Antretezeiten den teilnehmenden Feuerwehren rechtzeitig übermittelt wird.
7. Die Anmeldung zum jeweiligen Abschnittsleistungsbewerb muss bis spätestens zwei Tage vorher erfolgen, wobei aus kameradschaftlichen Gründen empfohlen wird, das Nenngeld je Gruppe mit € 35,00 einheitlich festzulegen.
8. Die Bereitstellung einer elektronischen Zeitnehmung (einschließlich geschulter Zeitnehmer) obliegt dem Veranstalter.
9. Die Bewerterteams werden vom Bezirksfeuerwehrkommandanten nominiert. Für die Einberufung des Bewerbsleiters und des Bewerterteams zeichnet das Bezirksfeuerwehrkommando verantwortlich.
10. Die Ergebnisbekanntgabe soll um 19:30 Uhr stattfinden. Der Beginn des Bewerbes hängt von der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften ab. Zwischen der letzten Mannschaft und der Ergebnisbekanntgabe max. eine Stunde Pause.
11. Der Veranstalter muss für jede Mannschaft einen Pokal zur Verfügung stellen.
12. Meldung des Gruppenkommandanten an den Bewerbsleiter: „Herr Bewerbsleiter … (Dienstgrad und Name des Meldenden) meldet … (1., 2. usw.) Gruppe der Feuerwehr … zum Abschnittsleistungsbewerb angetreten“.